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Fernkauf

Ein Haus in Alanya kaufen, ohne in die Türkei zu reisen: Virtueller Rundgang, Vollmacht und der Ablauf der Grundbucheintragung Schritt für Schritt.

Sie können bereits vor Ihrer Ankunft in der Türkei eine Immobilie in Alanya auswählen und den Kaufprozess abwickeln. Auf dieser Seite haben wir die allgemeinen Schritte erläutert; bei jedem Kauf planen wir den Ablauf gemeinsam mit Ihnen.

1. Auswahl einer Immobilie mittels Videotour

Wir führen Sie per Live-Video über WhatsApp oder eine andere Videoanruf-App durch die Immobilienanzeigen, die Ihnen gefallen. So können Sie das Innere der Immobilie, die Aussicht, die Gemeinschaftsbereiche der Wohnanlage und die Umgebung mit eigenen Augen sehen und Ihre Fragen sofort stellen.

2. Beschluss und Vorvertrag

Sobald Sie sich entschieden haben, werden der Preis, der Zahlungsplan und die Lieferbedingungen schriftlich festgehalten. Falls eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen, die Zahlung erst dann zu leisten, wenn Sie die Bedingungen schriftlich gesehen haben.

3. Vollmacht

Sie können einer Person Ihres Vertrauens oder einem Anwalt eine Vollmacht erteilen, damit diese die Grundbuchangelegenheiten in Ihrem Namen erledigen kann. Die Vollmacht kann beim türkischen Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, oder bei einem örtlichen Notar (mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung) ausgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Umfang und die Gültigkeitsdauer der Vollmacht gemeinsam mit einem Anwalt festzulegen.

4. Steuernummer und Bankverbindung

Um in der Türkei eine Immobilie zu erwerben, benötigt man eine Steuernummer; der Kauf kann auch per Vollmacht erfolgen. Es wird empfohlen, ein Konto bei einer türkischen Bank zu eröffnen, damit die Zahlungen dokumentiert werden.

5. Bewertungsgutachten und Termin bei der Grundbuchbehörde

Für ausländische Käufer wird bei Grundbuchverfahren ein von einer zugelassenen Stelle erstelltes Gutachten (Bewertungsbericht) verlangt. Nachdem das Gutachten vorliegt, wird ein Termin beim Grundbuchamt vereinbart.

6. Zahlung und Eigentumsübertragung

Nach Zahlung des Kaufpreises und der Grundbuchgebühr erfolgt die Eigentumsübertragung. Ihr Bevollmächtigter wickelt die Formalitäten ab; eine Kopie der Grundbuchurkunde wird Ihnen zugestellt.

7. Lieferung und Abonnements

Die Schlüsselübergabe sowie die Anmeldung von Strom, Wasser und Internet können ebenfalls per Vollmacht oder auf unsere Vermittlung hin erfolgen. Wenn Sie Ihre Immobilie besichtigen kommen, ist Ihr Zuhause bereits bezugsfertig.

Was zu beachten ist

  • Lassen Sie vor dem Kauf das Grundbuchauszug prüfen und klären, ob auf der Immobilie eine Hypothek oder eine Pfändung lastet.
  • Bitte führen Sie die Zahlungen per Banküberweisung mit Angabe des Verwendungszwecks durch.
  • Fassen Sie den Geltungsbereich der Vollmacht nicht unnötig weit an.
  • Die Rechtslage kann sich ändern; klären Sie die aktuellen Bedingungen vor der Transaktion mit einem Rechtsanwalt ab.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie einen Fernkauf in Erwägung ziehen, schreiben Sie uns; lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte entsprechend Ihrer Situation planen.

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